Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die Firma Süd-West GmbH Wasser- und Brandschadensanierung, Bühler Straße 32, 66130 Saarbrücken, erbringt Leistungen im Bereich Hochbau und Gebäudesanierung (z.B. Sanitärarbeiten, Leckageortung, Trocknung, Wasser- und Brandschadensanierung, Systemumbau, Badumbau) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern von Süd-West GmbH. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Süd-West GmbH widerspricht entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern ausdrücklich. Solche bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag der schriftlichen Zustimmung von Süd-West GmbH. Selbst bei Kenntnisnahme werden entgegenstehende AGB nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die von Süd-West GmbH gegenüber dem Auftraggeber unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich, unbeschadet der Reglung im folgenden Absatz, verbindlich. Süd-West GmbH ist an verbindliche Angebote einen Monat lang (Fristbeginn ab Zugang des Angebotes) gebunden, soweit nicht im Vertrag etwas anderes geregelt ist. Eine Annahme des Auftraggebers nach Ablauf der Frist gilt als neues Angebot des Auftraggebers. Süd-West GmbH behält sich die Annahme bzw. die Ablehnung vor.

Im Einzelfall behält sich Süd-West GmbH die Unterbreitung eines unverbindlichen Angebotes vor. Dieses versteht sich bis zur endgültigen Auftragserteilung freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten in diesem Falle erst dann als angenommen, wenn sie in Textform durch Süd-West GmbH bestätigt sind. Ein unverbindliches Angebot ist ausdrücklich als solches bezeichnet.

Für Art und Umfang der Leistung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Süd-West GmbH.

§ 3 Ausführung

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln.

Der Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse in Eigenregie einzuholen.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Süd-West GmbH freien Zugang zur Baustelle bzw. zum Bestimmungsort der Lieferung und Leistung hat. Die gegebenenfalls für die Ausführung erforderlichen Schlüssel sind Süd-West GmbH vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine von Süd-West GmbH benannte Person in die Örtlichkeit einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen alleine bei Süd-West GmbH, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor. Süd-West GmbH behält sich die Vergabe des Auftrags – ganz oder zum Teil – an Subunternehmer vor.

Die zur Vertragsausführung notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, etc.) und Lagerplätze (Geräte, Liefergegenstände, etc.) werden vom Auftraggeber an der Baustelle bzw. dem Bestimmungsort der Lieferung und Leistung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Süd-West GmbH kann Bauwasser sowie Baustrom in der für die Vertragsausführung erforderlichen Menge unentgeltlich entnehmen. Die Bereitstellung erfolgt bauseits durch den Auftraggeber.

Feste Ausführungs- und Liefertermine sind für Süd-West GmbH lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

Im Falle von unverschuldeten Umständen, auf welche die Süd-West GmbH keinen Einfluss hat, z.B. Wetterkatastrophen wie Dürre, Frost oder Hagel oder andere unvorhersehbaren Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so wird Süd-West GmbH von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.

§ 4 Unterlagen

Die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens werden vom Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Süd-West GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Süd-West GmbH erteilt dazu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 5 Maße und Muster

Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

Beim Handel mit Baustoffen und Naturprodukten, können Formen, Farben und Strukturen von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) material- bzw. fertigungsbedingt abweichen. Sie mindern weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.

§ 6 Abnahme

Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich, in Form der Abschlussrechnung oder gesondert schriftlich oder in Textform angezeigt. Verlangt Süd-West GmbH nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Süd-West GmbH dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn Süd-West GmbH den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

Auf Verlangen von Süd-West GmbH hat der Auftraggeber in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.

Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen.

§ 7 Vergütung

Die Rechnungsstellung erfolgt im Zweifel, wenn kein Pauschalpreis vereinbart wurde, nach Aufmaß und tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne oder Akkordsätze und/oder die Sozialabgaben und Steuern, sowie die Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Frachten u. ä. sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung. Dies alles gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen.

Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich angeführt sind, sowie Zusatzaufträge, werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen gesondert und im Zweifel, wenn keine anderslautende Vereinbarung besteht, nach den ortsüblichen Vergütungssätzen abgerechnet.

Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nach Fristablauf tritt Verzug ein. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

Süd-West GmbH behält sich vor, Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihr erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird. Die Abschlagszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der entsprechenden Abschlagsrechnung ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Bleibt die Zahlung aus, ist Süd-West GmbH insbesondere berechtigt, alle Leistungen ruhen zu lassen.

Ist der Auftraggeber als Vertragspartner der Süd-West GmbH Unternehmer i.S.d.
§ 14 BGB, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, darf dieser die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären. Insbesondere darf der Auftraggeber nicht mit angeblichen Forderungen die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch von Süd-West GmbH erklären, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis mit Süd-West GmbH herrühren.

Das vorgenannte Aufrechnungsverbot gilt auch zu Lasten eines Verbrauchers, es sei denn, diesem steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

§ 8 Gewährleistung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat Süd-West GmbH die Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu verrichten. Garantien werden nicht erklärt.

Für vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe und Bauteile übernimmt Süd-West GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Schäden die aus Arbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.

Farbliche Unterschiede, Maßtoleranzen oder Einschlüsse bei Naturprodukten wie Holz oder Naturstein sind kein Mangel. Ausblühungen bei Betonstein und deren Maßtoleranzen werden ebenfalls nicht als Mangel anerkannt.

Trifft ein Gewährleistungsfall ein, behält sich Süd-West GmbH zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Auftraggeber ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Auftraggeber nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag bestimmt und ist die VOB/B nicht Bestandteil des Vertrags geworden, so beträgt die Verjährungsfrist gegenüber einem Verbraucher bei einem von Süd-West GmbH errichteten Bauwerk fünf Jahre. Im Übrigen beträgt sie gegenüber einem Verbraucher für alle Lieferungen und Leistungen zwei Jahre beginnend mit der Abnahme oder Teilabnahme. Gegenüber einem Unternehmer i.S.d.
§ 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem Sondervermögen des öffentlichen Rechts beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken vier Jahre. Im Übrigen beträgt sie gegenüber einem Unternehmer ein Jahr. Auf erkennbare Mängel hat Süd-West GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.

Ist hingegen die VOB/B Bestandteil des Vertrages geworden, gilt die Vorschrift des § 13 VOB/B.

§ 9 Behinderungsanzeige

Glaubt sich Süd-West GmbH in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Mit der Behinderungsanzeige weist Süd-West GmbH den Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit bestehen könnte und hiermit auch Schäden verbunden sein können.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Süd-West GmbH behält das Eigentum an den von ihr gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

§ 11 Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 BGB fallen, gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht.

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB unbeschadet weiterer gesetzlicher Bestimmungen insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Hierunter fallen Kauf- und Werklieferungsverträge, nicht jedoch Werkverträge.

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB unbeschadet weiterer gesetzlicher Bestimmungen ferner insbesondere nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Süd-West GmbH ausdrücklich aufgefordert hat, sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so sind er wie auch Süd-West GmbH gemäß § 355 Abs. 1 BGB an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber Süd-West GmbH. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Widerrufsfrist beginnt gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor Süd-West GmbH den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.

In Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer EGBGB heißt es:

„Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren
1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2,“

In Artikels 246b § 2 Absatz 1 EGBGB heißt es:

„Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die folgenden Informationen auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen:
1. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
2. die in § 1 Absatz 1 genannten Informationen.
Wird der Vertrag auf Verlangen des Verbrauchers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen, das die Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss nicht gestattet, hat der Unternehmer dem Verbraucher abweichend von Satz 1 die Informationen unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags zu übermitteln.“

In Artikels 246b § 1 Absatz 1 EGBGB heißt es:

„Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks, bei Fernabsatzverträgen in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde,
3. die Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
4. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person nach Nummer 3 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten,
5. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
6. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
8. gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind,
9. gegebenenfalls eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises,
10. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
11. alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden,
12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat,
13. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
14. gegebenenfalls die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,
15. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt,
16. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht,
17. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen,
18. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen,
19. gegebenenfalls das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder unter die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) noch unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) fallen.“

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
• An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn Süd-West GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gemäß § 355 Abs. 3 BGB unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für Süd-West GmbH mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Süd-West GmbH trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Widerruft gemäß § 357 Abs. 8 BGB der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher Süd-West GmbH Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von Süd-West GmbH ausdrücklich verlangt hat, dass diese mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn Süd-West GmbH den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

In Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 EGBGB heißt es:

„Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren
1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2,
3. darüber, dass der Verbraucher dem Unternehmer bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die nicht in einem bestimmten Volumen oder in einer bestimmten Menge vereinbarte Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder die Lieferung von Fernwärme einen angemessenen Betrag nach § 357 Absatz 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die vom Unternehmer erbrachte Leistung schuldet, wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, nachdem er auf Aufforderung des Unternehmers von diesem ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat.“

§ 12 Schlussbestimmungen

Für Ansprüche aus Verträgen zwischen Süd-West GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Süd-West GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von dieser Vorschrift.